Neue Energiesparverordnung

In den vergangenen Jahren wurde die Energiesparverordnung für Wohn- und Gewerbeimmobilien aktualisiert, welche nun seit dem 01. Mai 2014 gültig ist. Sie sind Anbieter oder Abnehmer einer Immobilie und wissen nicht, was diese Änderung für Sie zu bedeuten hat? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Der Energieausweis

In der Vergangenheit gab es zuletzt im Jahr 2009 eine Neuformulierung der EnEV (Energieeinsparverordnung). Eine wichtige Neuerung trat dabei besonders für Eigentümer von Immobilien ein. Diese sind seitdem, bei Verkauf, Verpachtung sowie Vermietung von gewerblich genutzten Gebäuden verpflichtet, ihren Kunden (Käufern, Mietern) einen Energieausweis vorzulegen. Dieser gibt einen Überblick über die Gesamtenergieeffizienz und kategorisiert Objekte generell energetisch. Dies bringt viele Vorteile mit sich – Angehenden Käufern, Mietern oder Pächtern, erleichtert es so, die vorzeitige Einschätzung von möglich aufkommenden Sanierungsmaßnahmen oder Energiekosten.

Grundlegende Änderungen

  • Neubauten: Bei Neubauten ändert sich ab der EnEV 2016 verstärkt der Anspruch an die Gesamtenergieeffizienz. Die Anforderungen dieser werden um 25 % verschärft. Im Vergleich zum Jahr 2009, muss demnach der Primäreigenbedarf von Neubauten um mindestens 25 % niedriger sein. Weiterhin verschärfen sich die Anforderungen an die Wärmedämmung. Neubauten müssen demnach um 20 % besser gedämmt sein, sodass Wärmeverluste geringer als in den vorherigen Jahren ausfallen.

  • Altbauten: Änderungen sind hier hauptsächlich auf Heizkessel (flüssige oder gasförmige Brennstoffe) bezogen. Diese müssen nach 30 Jahren entfernt werden, wenn sie nach dem 01.01.1985 angebracht wurden. Wurden sie vorher eingebaut, gilt die Außerbetriebnahme bereits ab dem Jahr 2015. Einige selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer und Brennwert- und Niedertemperaturkessel gelten dabei als Ausnahme und sind von der Änderung nicht betroffen.

  • Ergänzung des Bandtachos um die Energieeffizienzklassen von A+ bis H: Der Bandtacho im Energieausweis wird zusätzlich für Wohngebäude bis 250 kWh/ (m²a) neu skaliert und die Modernisierungsempfehlungen verstärkt.

  • Verkäufer und Vermieter von Immobilien: Stehen in der Pflicht, Käufern/ Mietern den Energieausweis zu übergeben, welcher bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden muss.

  • Energetische Kennwerte: Bei Vermietung oder Verkauf eines Objekts, müssen diese in Immobilienanzeigen zukünftig angegeben werden. Zusätzlich muss eine entsprechende Einstufung aufgeführt werden, wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt.

  • Aushangpflicht: Für öffentliche Gebäude ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche, gilt eine Erweiterung der Aushangspflicht für Energieausweise.

  • Der Primärenergiefaktor: Der Primärenergiefaktor von Strom wird auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8 gesenkt.

  • Stichprobenkontrolle: Ab der EnEV 2016, werden Stichprobenkontrollen für Energieausweise eingeführt.

  • Kontrollsystem für Klimaanlagen: Für Inspektionsberichte von Klimaanlagen wird ein Kontrollsystem eingeführt.

Wichtig für Anbieter von Immobilien

Vermieter und Verkäufer müssen nach §16a der Energieeinsparverordnung bereits in Immobilienanzeigen, Angaben zum Energieausweis des entsprechenden Objekts machen. Die Energiekennwerte beziehen sich dabei auf die Wohnfläche. Außerdem stehen sie in der Pflicht, Käufern/ Mietern, den Energieausweis zu übergeben, welcher bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden muss. Die Angabe der Energieeffizienzklasse im Energieausweis des Gebäudes soll Verbraucher generell dazu bringen, diesen als Hilfsmittel und Informationsträge zu betrachten.
Ab dem 01.05.2014 gelten für kommerzielle Immobilienanzeigen zusätzlich einige Pflichtangaben, welche der Tabelle entnommen werden können. Weitere Informationen und entsprechende Informationen zum Download finden Sie hier: EnEv 2014

Quelle: Gewerbelexikon

Die passende Immobilie für Ihr Unternehmen im Raum Köln-Bonn-Leverkusen war noch nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!

Wie helfen Ihnen gerne weiter.

Mehr zum Thema

Alle ansehen

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.