Diese ESG Anforderungen in Form der CSRD-Richtlinie kommen auf Unternehmen im Jahr 2025 zu!

Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung – zusammengefasst unter dem Begriff ESG (Environmental, Social, Governance) – prägen zunehmend die Immobilienbranche. Schon bald spielen diese Kriterien für viele Unternehmen eine noch bedeutungsvollere Rolle. Es entstehen neue Herausforderungen aber auch neue Chancen auf dem Immobilienmarkt.

Warum wird ESG zertifiziert?

Die Europäische Union hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt, bei deren Erreichung die Immobilienbranche eine entscheidende Rolle spielt. Gebäude verursachen hohe CO₂-Emissionen in Europa. ESG-Kriterien sollen daher sicherstellen, dass die Branche nachhaltiger agiert.

Genau hierfür gibt es die neue CSRD-Richtlinie.  Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Richtlinie fordert von Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen umfassend zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Im kommenden Jahr 2025 wird die CSRD-Richtlinie ausgeweitet. Unternehmen müssen zukünftig ihre ESG-Daten in der Bilanz dokumentieren. In der Vergangenheit mussten dies nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Zukünftig müssen sich auch zahlreiche mittelständige Unternehmen mit den neuen Anforderungen der CSRD-Richtlinie auseinandersetzen.

Umsetzung der CSRD im Überblick:

Ab dem 01.01.2024 sind zunächst die Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern. Diese müssen somit den ersten Bericht Jahr 2025 nach CRDS-Vorgaben über das Geschäftsjahr 2024 erstellen.

Ab dem 01.01.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter
  • mehr als 40 Millionen Euro Umsatzerlöse
  • mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.

Ab dem 01.01.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.

Ab dem 01.01.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereuropäische Unternehmen, die mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, betroffen.

Was bedeutet das für die Immobilienbranche?

ESG ist eine wesentliche Grundlage für die Bewertung von Immobilien geworden und wird zukünftig immer bedeutender. Unternehmen, welche ESG-Kriterien konsequent umsetzen, werden für Investoren, Mieter und Käufer attraktiver. Im Gegenzug verlieren Immobilien, die diese Anforderungen nicht erfüllen, an Wert und Nachfrage. Nachhaltige, energieeffiziente und verantwortungsvoll geführte Immobilien rücken in den Fokus.

Gewerbemakler müssen Ihre Beratungskompetenz an diese Veränderungen anpassen. Kunden erwarten fundierte Beratungen zu Themen wie Nachhaltigkeitszertifikaten, energetischer Sanierung und ESG-konformen Investitionen und nachhaltige Mietverträge (Green Lease).

Fazit

Die ESG-Pflicht markiert seit Jahren bereits einen Wendepunkt in der Immobilienbranche. Mit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird aus einer vorbereitenden Maßnahme eine Verpflichtung. Gewerbemakler und Immobilienunternehmen müssen sich auf diese neuen Anforderungen einstellen und ihre Strategien anpassen. Gleichzeitig bietet die konsequente Umsetzung von ESG-Kriterien die Möglichkeit, als Vorreiter im Markt zu agieren und langfristig erfolgreich zu bleiben.

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