Mietvertrag im Einzelhandel - Was ist zu beachten?
Die Gestaltung von Einzelhandelsmietverträgen unterliegen den Regeln aller Gewerbemietverträge. Diese sind in der Regel frei zwischen den Mietparteien zu vereinbaren. Daher empfehlen wir im Rahmen der Anmietung oder des Ankaufs einer neuen Einzelhandelsimmobilie einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Grundsätzlich wird bei der Miete von Einzelhandelsimmobilien zwischen Pacht- und Mietverträgen für gewerblich genutzte Räume unterschieden. Wichtige Punkte in den Mietverträgen über ein Einzelhandelskonzept sind:
- Nutzungszweck
- Sortimentseingrenzung
- Konkurrenzschutzklausel
- Betreiberpflicht
- Außenwerbung
- Regelung über Öffnungszeiten
- Mietpreisanpassung
Daher sollten gewerbliche Mietverträge besonders gründlich auf eventuelle Fallstricke geprüft werden. Der Nutzungszweck der Immobilie ist im Mietvertrag meist anzugeben.
Vorteile
- Flexibilität bei Wachstum oder strukturellen Veränderungen
- keine Erstinvestition erforderlich
- Freiheit in der Vertragsgestaltung
- individueller Gestaltungsspielraum
- Planungssicherheit bei langfristigen Mietverträgen mit Optionsrechten
Nachteile
- Mietzahlungen, die nicht in den eigenen Besitz investiert werden
- weniger Freiraum in der Aufteilung und Gestaltung des Grundriss
- abhängig von der aktuellen Situation des Mietmarktes