Lohnt sich eine Neugründung einer Praxis oder ist die Praxisübernahme sinnvoller?
Bevor man auf die Suche nach geeigneten Praxisräumen geht, ist die Frage zu klären, ob eine Neugründung oder eine Praxisübernahme in Frage kommt. Viele Ärzte, welche sich heute niederlassen, übernehmen einen bereits bestehenden Praxissitz mit entsprechender Zulassung.
Praxisneugründungen sind gemäß Gesundheitsstrukturgesetz nur noch in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten möglich; mit der Ausnahme der Niederlassungsfreiheit für Zahnärzte oder Fachzahnärzte (wie z. B. Kieferorthopäden), hier wurden die Zulassungsbeschränkungen im April 2007 fallen gelassen.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die wir Ihnen gerne aufzeigen.
Bei einer Praxisneugründung besteht der Vorteil, dass der Standort der Praxis, die Planung, die medizinische Ausstattung und der Ausbau nach eigenem Konzept des Praxisgründers durchgeführt werden kann. Ebenfalls kann der Rahmen der damit verbundenen Höhe der Investitionen frei bestimmt werden. Dagegen stehen der oftmals noch nicht vorhandene Patientenstamm und die Werbung für die neue Praxis.
Die Praxisübernahme ist dagegen wesentlich einfacher und risikoärmer. In der Regel haben diese Praxen eine langjährige Tradition, einen festen Patientenstamm, bestehende Kontakte zu Ärzten und Apotheken in der Nachbarschaft sowie eine feste Größe der zu erwartenden Umsätze. Ein weiterer nicht unwesentlicher Punkt ist der bestehende Mitarbeiterstamm, welcher sich in der Praxis auskennt und ein eingespieltes Team ist, welches auch von den Patienten akzeptiert ist. All diese Punkte führen zu einem leichteren Eintritt und einer besseren Grundlage für eine Finanzierungsanfrage. Aber auch bei der Praxisübernahme gibt es Nachteile. Neben den üblicherweise 10 - 20 Prozent Absprungquote des Patientenstammes nach einem Wechsel ist der Kaufpreis für eine Praxis (materielle Werte der Einrichtung und Geräte, Zahlung für den zu übernehmenden Patientenstamm) ebenfalls meist recht subjektiv und hoch gestaltet. Zu beachten ist hier die Qualität der zu übernehmenden Geräte und Einrichtungen, da Ersatzbeschaffungen in einer Praxis sehr kostspielig sein können. Darüber hinaus sind die bestehenden Praxisräume oftmals nicht für eine weitere Expansion ausgelegt.