Architektenleistung und Honorar (HOAI)
Ein Architekt hat als Berater des Bauherrn eine Liste von Aufgaben, bei der schnell der Überblick verloren geht und am Ende die Kosten falsch kalkuliert werden. Damit genau das nicht passiert können sich Bauherren und Architekten an der Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI) orientieren.
Das Nettohonorar wird von drei Basisgrößen berechnet:
- Die Baukosten
- Die 5 Honorarzonen
- Die 9 Leistungsphasen
Welche Leistungsphasen gibt es?
Bei dem Bau eines Hauses bietet der Architekt neun Leistungsphasen von der ersten Planung bis zum fertigen Bauwerk. Wenn man keine komplette Betreuung mittels der 9 Leistungsphasen möchte, kann man sich einzelne Phasen aussuchen, die der Architekt übernimmt. Wenn der Bauherr einzelne Leistungsphasen weglässt, können die Leistungen, die den eigentlichen Bau betreffen, von einem Generalbauunternehmer übernommen werden.
Die Leistungsphasen sind wie folgt aufgeteilt:
- 1. Phase: Grundlagenermittlung (2%)
- 2. Phase: Vorplanung (7%)
- 3. Phase: Entwurfsplanung (15%)
- 4. Phase: Genehmigungsplanung (3%)
- 5. Phase: Ausführungsplanung (25%)
- 6. Phase: Vorbereitung der Vergabe (10%)
- 7. Phase: Mitwirkung bei der Vergabe (4%)
- 8. Phase: Bauüberwachung (32%)
- 9. Phase: Objektbetreuung (2%)
Was beinhaltet die Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung ist ein Planungsabschnitt der vierten Leistungsphase nach HOAI. Dieser Abschnitt greift alle Dokumente aus der Entwurfsplanung auf und ergänzt diese. Mit diesen Unterlagen erstellt der Architekt einen Bauantrag und holt sich nun notwendige Genehmigungen und Zustimmungen bei der Behörde ein. Zu beachten ist, dass man nur als Bauvorlageberechtigter einen Bauantrag abgeben darf bei dem zuständigen Bauamt.
Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig für einen erfolgreichen Bauantrag beim Bauamt:
- Bauantrag
- Statistischer Erhebungsbogen
- Baubeschreibung
- Flächenberechnung gem. DIN 277
- Wärmeschutznachweisnach GEG (ehemals EnEV)
- Wohnflächenberechnung
- Berechnung der bebauten Flächen
- Stellplatznachweis
- Nachweis zur Standsicherheit (Statik)
- Versicherungsnachweis
- Bauvorlageberechtigung des Architekten
- Standortstellungnahmen der sog. „Träger öffentlicher Belange``
Wie ist die Kostenverteilung?
Das Architektenhonorar errechnet sich aus der Bausumme. Die Honorartabelle (HOAI-Tabelle) gibt dabei feste Basisgrößen, abhängig von der Bausumme, vor.
Wenn bei einem 500.000 € Haus alle neun Leistungsphasen vom Architekten in Anspruch genommen werden, beträgt das Honorar 62.900 € netto.
Dabei ist zu beachten, dass es fünf Honorarzonen bei der HOAI-Tabelle gibt. Danach richtet sich auch das Honorar des Architekten. Die fünf Honorarzonen richten sich nach objektiven Bewertungskriterien, wobei entsprechende Objektlisten bei der Zuordnung der unterschiedlichen Zonen helfen können. Die Honorarzonen reichen von sehr geringen Anforderungen (1. Zone) bis sehr hohe Anforderungen (5. Zone) an das Bauwerk durch den Architekten.