Was sind Betriebskosten?

Viele verstehen unter Nebenkosten „zweite Miete“. Der durchschnittliche Mieter zahlt zusätzlich zur Miete rund 2,20 € pro Quadratmeter. Bei einer Wohnung die circa 70 Quadratmeter sind, fallen Nebenkosten in Höhe von 150 € im Monat an.

Zwar sind Nebenkosten eine selbstverständliche Rechnung für unsere Gesellschaft, dennoch wissen viele Mieter nicht wie Nebenkosten, Betriebskosten, Heizkosten und Kaltmiete zusammengesetzt werden.

Zwischen Betriebskosten und Nebenkosten gibt es klare Unterschiede. Die Betriebskosten sind Kosten, für die Sie allein verantwortlich sind und die Sie beeinflussen können. Deswegen bekommen Sie gegen Ende des Jahres eine Betriebskostenabrechnung. Haben Sie mehr verbraucht als Sie im Voraus bezahlt haben, haben Sie eine Betriebskostennachzahlung. Nebenkosten wiederum sind Kosten, die praktisch von selbst entstehen, wie Steuern, Kosten für Reparaturen, weil das Gebäude alt wird oder auch den Hausmeister. Diese Kosten dürfen, wenn überhaupt, nur anteilig an den Mieter berechnet werden.

Nebenkosten sind nur zusätzliche Kosten, die dem Eigentümer regelmäßig entstehen. Dementsprechend sind die jährlichen Wartungsarbeiten in den Nebenkosten enthalten. Auf der anderen Seite sind Reparaturen zusätzliche Kosten, die der Eigentümer nicht übertragen kann. Die Betriebskostenverordnung legt detailliert fest, welche Kosten der Vermieter vom Mieter erstatten kann. 17 verschiedene Kostenpositionen sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt.

Damit Sie vorbereitet sind und sich ungefähr ein Bild machen können, nennen wir Ihnen einige Betriebskosten. Wie beispielsweise Grundsteuer, Heizkosten, Warmwasserkosten, Kosten für die Beleuchtung und Kosten des Personen- oder Lastenaufzugs. Diese Kosten tragen Sie, weil Sie diese selbst nutzen und selbst entscheiden, wann und wie stark sie genutzt werden. Nehmen wir mal an Sie benutzen im Winter die Heizung, in dem Fall entscheiden Sie wie lange die Heizung an ist und auf welche Temperatur.

Sonstige Betriebskosten sind für viele nicht auf Anhieb verständlich. Nur regelmäßige Kosten, die entstehen, können in Nebenkosten abgerechnet werden. Im Mietvertrag müssen diese festgehalten werden, damit sie rechtskräftig sind.

Sonstige Betriebskosten wären in der Regel:

 

  • Reinigung von Dachrinnen
  • Pförtner
  • Sicherheitsdienst
  • Wartungen von Blitzableitern
  • Wartungen von Feuerlöschern

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